Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Electrolux Austria GmbH
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen der Electrolux Austria GmbH, Europaring F15 202, 2345 Brunn am Gebirge, FN 98903x, Umsatzsteuer ID-Nr: ATU 14758207 (im Folgenden kurz Electrolux) und ihren Kunden (Verbraucher nach § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG (im Folgenden „Verbraucher“), Unternehmer nach § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG (im Folgenden „Unternehmer“)). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Electrolux behält sich das Recht vor, die Bedingungen jederzeit ohne Vorankündigung - gegenüber Verbrauchern soweit diesen iSd § 6 Abs. 2 Z 3 KSchG zumutbar, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind - zu ändern.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage. Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Kaufvertrag, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Liefern wir Ihnen die Ware in mehreren Teilsendungen oder -stücken, beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden die Waren getrennt geliefert, beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über die Ausführung einer Reparatur oder eines sonstigen Dienstleistungsvertrages beginnt die Widerrufsfrist mit dem Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Electrolux Austria GmbH, Europaring F15 202, 2345 Brunn am Gebirge, Telefon-Nr. 01 86 640-315, Telefax-Nr.: 01 86 640-300, E-Mail: kundendienst@electrolux.co.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist; dies gilt nicht, wenn wir die Waren selbst abholen, weil die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesendet werden können. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an Electrolux Austria GmbH, Europaring F15 202, 2345 Brunn am Gebirge zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Können die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden, holen wir die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigem Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3. Besonderer Hinweis für dringende Reparatur- oder Instandhaltungsaufträge
Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei einer Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellt ein Kunde bei Electrolux eine Ware, stellt dies ein Angebot an Electrolux zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar. Geht eine entsprechende Bestellung des Kunden bei Electrolux ein und bestätigt Electrolux dem Kunden den Auftrag nicht schriftlich, per Telefax oder per E-Mail (Auftragsbestätigung), nimmt Electrolux das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages erst dann an, wenn Electrolux die bestellte Ware an den Kunden versendet, wobei Electrolux das Angebot gegenüber Verbrauchern innerhalb von 30 Tagen ab Bestellung annehmen oder ablehnen muss. Eine Bestätigung allein über den Eingang der Bestellung (Bestellbestätigung) stellt noch keine Annahme des Vertrages durch Electrolux dar.
1.2 Stellt Electrolux während der Bearbeitung einer Bestellung fest, dass eine vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar ist, informiert Electrolux den Kunden hierüber. Ist eine Lieferung der bestellten Ware innerhalb von 30 Tagen nicht möglich, ist der Kunde, der Verbraucher ist, berechtigt, von seiner Bestellung zurückzutreten. Kann Electrolux ohne eigenes Verschulden die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Annahme liefern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.3 Angebote von Electrolux gegenüber Unternehmern sind grundsätzlich freibleibend.
2. Lieferung
2.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist Wien. Die Kosten des Versandes trägt der Kunde. Electrolux liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in Österreich. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
2.2 Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung einer Ware in unseren (elektronischen) Katalogen oder Bestellbestätigungen sind lediglich voraussichtliche Angaben und unverbindlich. Nur Liefertermine, die in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich genannt sind, sind verbindlich; bei Verbrauchern gilt diese Einschränkung nur soweit dies dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil es sich um eine geringfügige und sachlich gerechtfertigte Abweichung handelt. Eine vereinbarte Lieferfrist ist gegenüber einem Unternehmer auch eingehalten, wenn Electrolux die Sache bis zur vereinbarten Frist dem Spediteur ausgeliefert hat oder die Erzeugnisse bis zur vereinbarten Frist für den Kunden abholbereit sind. Können vereinbarte Lieferfristen aufgrund höherer Gewalt und anderer von Electrolux nicht zu vertretender Hindernisse, z.B. Krieg, Aufruhr, Streik, Naturgewalten etc., nicht eingehalten werden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen; für Verbraucher besteht diesfalls jedoch ein Rücktrittsrecht nach Ablauf von 30 Tagen ab Eintritt des Ereignisses. Teillieferungen sind zulässig und deren Vornahme liegt im Ermessen von Electrolux, bei einem Verbraucher jedoch nur soweit sie diesem zumutbar sind. Falls dies geschieht, entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten, sondern es wird ihm nur die erste Lieferung in Rechnung gestellt.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro brutto (inkl. USt.) ab Lager Electrolux zzgl. Verpackung, jeglicher Abgaben, Zölle, Versicherung und Versandkosten (siehe Ziffer 2.1). Soweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, können in Angebotsunterlagen Preise netto (zzgl. USt.) ausgewiesen sein. Die Zahlung mit Scheck oder Wechsel ist ausgeschlossen.
3.2 Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ist ohne Abzüge sofort fällig nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung, wenn eine andere Zahlungsvereinbarung nicht getroffen wurde oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen nicht ausgewiesen sind.
3.3 Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens erfolgen Lieferungen nur mehr gegen Vorauskassa und im Insolvenzfall nur nach Zustimmung des Masseverwalters.
3.4 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, der Verbraucher zusätzlich auch mit Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen. Ist der Kunde kein Verbraucher, kann er Zahlungen nur insoweit zurückhalten, als dies in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.
3.5 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug oder beantragt er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, werden alle offenen Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig. 3.5.1 Ist der Kunde, der ein Verbraucher ist, mit einer vereinbarten Zahlung im Verzug, so kann Electrolux, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. verrechnen. In jedem Fall ist Electrolux berechtigt Mahnspesen in Höhe von 10,00 € in Rechnung zu stellen.
3.5.2 Ist der Kunde, der ein Unternehmer ist, mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Daneben kann Electrolux unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen oder im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen.
3.6 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Electrolux (im Folgenden kurz: Vorbehaltsware).
3.7 Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt zusätzlich zu Ziffer 3.6 folgendes: Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Electrolux erfolgt und dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Kunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Kunden übergeht. Der Kunde ist ohne Zustimmung der Electrolux nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder diese zur Sicherung zu übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung durch den Kunden wird ausschließlich im Namen und im Interesse von Electrolux vorgenommen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde Electrolux unverzüglich zu benachrichtigen und auf das Eigentumsrecht von Electrolux hinzuweisen.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten bzw. aus der Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Electrolux ab, die diese Abtretung annimmt, ohne dass es noch später besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, Electrolux nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des so entstandenen Miteigentumsanteils der Electrolux an der veräußerten Sache; entsteht kein Miteigentumsanteil erfolgt die Abtretung in Höhe des Teils der Gesamtpreisforderung, der dem von Electrolux in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Die abgetretenen Forderungen dienen Electrolux in gleicher Weise als Sicherheit wie die Vorbehaltsware. Bis auf Widerruf und solange sich der Kunde nicht in Verzug befindet, ist der Kunde jedoch berechtigt, die Electrolux abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen von Electrolux hat der Kunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Electrolux die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung trägt der Kunde. Electrolux wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl der Electrolux freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag oder einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden ist Electrolux auch ohne vom Vertrag zurückzutreten zur Rücknahme sämtlicher noch unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren und zur Geltendmachung der weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde gewährt Electrolux bzw. deren Beauftragten zum Zwecke der Bestandserfassung bzw. Rücknahme Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Electrolux ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmens zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
3.8 Sofern der Kunde ein Verband oder eine Einkaufsgesellschaft eines Unternehmensverbundes ist, versichert er, dass er die gewährten Einkaufsvorteile seinen Mitgliedsunternehmen bzw. Anschlusshäusern offen legt und an diese weiterleitet, soweit er diesen gegenüber hierzu verpflichtet ist sowie dass die buchhalterische und steuerliche Erfassung ordnungsgemäß durch den Verband bzw. die Einkaufsgesellschaft erfolgt. Der Kunde versichert überdies, dass er bevollmächtigt ist für seine Mitglieder Verträge abzuschließen und dass er alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag an die Mitglieder weiter überbindet, insbesondere den Eigentumsvorbehalt.
4. Gewährleistung
4.1 Electrolux leistet Gewähr entsprechend den Vorschriften der §§ 922ff. ABGB. Die Rechte aus einer separat allenfalls gewährten Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer gilt zusätzlich die Mängelrüge gem. § 377 UGB.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gem. Ziffer 2.1. Ansprüche nach § 933b ABGB verjähren jedenfalls mit Ablauf der vorgenannten Frist. Für verbesserte oder ausgetauschte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist von neuem zu laufen, endet jedoch jedenfalls 6 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
5. Haftung
5.1 Im Verhältnis zu Kunden, die Verbraucher sind, haftet Electrolux für Personenschäden; für sonstige Schäden jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um eine Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder die wirtschaftliche Tragfähigkeit spricht gegen einen solchen Haftungsausschluss.
5.2 Schadensersatzansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit Electrolux nicht zwingend nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haftet. Ein Anspruch auf Ersatz von indirekten und Folgeschäden ist ausgeschlossen..
IV. Allgemeine Reparaturbedingungen
1. Ausführung der Reparatur
1.1 Großgeräte (z. B. Waschvollautomaten, Geschirrspüler) repariert Electrolux am Aufstellort, es sei denn, das Gerät kann nur in einer Werkstatt fachgerecht repariert werden. Der Zugriff auf das Gerät ist so zu ermöglichen, dass eine fachgerechte Reparatur oder gegebenenfalls Abholung vorgenommen werden kann. Der Zeitpunkt der Reparatur kann nur tagesgenau bestimmt werden. Die Festlegung auf eine bestimmte Uhrzeit ist aus technischen und logistischen Gründen leider nicht möglich und – sollte die dennoch erfolgen – ist unverbindlich. Kleingeräte werden nicht beim Kunden repariert.
1.2 Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendiensttechnikers erfolgt nach Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von sechs Minuten. In den pro Auftrag abgerechneten Werten sind zwei Arbeitswerte für die Arbeitsvorbereitung enthalten. Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wegezeit und einer Kraftfahrzeugpauschale zusammen. Die Reparaturkosten sind unmittelbar nach Abschluss der Reparatur zu entrichten.
1.3 Elektrische Geräte dürfen nach den einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nur von entsprechenden Elektrofachkräften repariert werden.
2. Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistung und Haftung von Electrolux richtet sich nach Punkt III. Ziffern 4 und 5 dieser AGB.
V. Kundenzufriedenheit und Datenschutz
1. Die Leistungen der Electrolux umfassen auch die Nachbereitung der Lieferung bzw. die Vor- und Nachbereitung der Reparatur. Im Rahmen der Vorbereitung der Reparatur spricht Electrolux mit dem Kunden einen Termin sowie Art und Weise der Reparatur ab. Die Nachbereitung dient allein dazu, die Zufriedenheit des Kunden mit der Warenlieferung bzw. Reparatur zu ermitteln. In diesem Zusammenhang kontaktiert Electrolux oder ein von Electrolux beauftragter Dienstleister den Kunden zeitnah nach Auslieferung der Ware bzw. der Reparatur per Post, E-Mail oder telefonisch. Electrolux wird basierend auf diesen Rückmeldungen der Kunden ggf. die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Beanstandungen zu beheben oder für die Zukunft zu vermeiden. Electrolux möchte so sicherstellen, dass die gelieferten Waren bzw. die ausgeführten Reparaturen und die Abwicklung des Auftrages die Erwartungen der Kunden erfüllen. Diese Nachbereitung der Lieferung sieht Electrolux deshalb als wesentlich an für einen guten Service.
2. Soweit der Kunde Electrolux oder einem Servicepartner (zur Weiterleitung an Electrolux) personenbezogene Daten (Name, Firma, Anschrift, Sitz, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Nummer der Zahlungskarte,) zur Verfügung stellt, verwendet Electrolux diese Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages, wenn nicht der Kunde einer weitergehenden Verwendung seiner Daten ausdrücklich zugestimmt hat. Auf Anfrage wird Electrolux den Kunden über die über ihn gespeicherten Daten und die Herkunft dieser Daten informieren.
3. Electrolux wird personenbezogene Daten im Rahmen der technisch sinnvollen Möglichkeiten so speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation über das Internet oder per E-Mail kann jedoch aus technischen Gründen eine vollständige Datensicherheit durch Electrolux nicht gewährleistet werden. Die Regelungen des Datenschutzgesetzes bleiben unberührt.
VI. Verpflichtung zur Einhaltung geltenden Rechts, Verbot Weiterverkauf und Export
1. Electrolux legt Wert darauf, dass seine Vertragspartner und Kunden, die Unternehmer sind, sich wie Electrolux selbst einem fairen Wettbewerb verpflichtet fühlen und insbesondere die für sie jeweils geltenden Gesetze beachten. Der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet sich daher ausdrücklich, auch gegenüber Electrolux, im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Electrolux die geltenden Gesetze, insbesondere die Kartell- und Strafgesetze, zu beachten und nicht zu verletzen. 2. Ist der Kunde
Unternehmer
gilt, dass ein Weiterverkauf bezogener Ware in das außereuropäische Ausland nicht gestattet ist (Exportverbot). Ist der Kunde Großhändler, ist ein Weiterverkauf bezogener Ware an Endkunden untersagt.
VII. Schlussbestimmungen
1. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen; im Falle von Kunden, die Verbraucher sind, jedoch nur durch eine Bestimmung, die gesetzlich vorgesehen ist.
2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Es gilt das materielle Recht von Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Für Streitigkeiten zwischen Electrolux und Unternehmern ist ausschließlich das für den I. Wiener Gemeindebezirk für Handelssachen zuständige Gericht zuständig. Für Streitigkeiten zwischen Electrolux und Verbrauchern ist das für die Verbrauchergeschäfte gem. § 14 KSchG zuständige Gericht zuständig.
Stand: 03.12.2015
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